Heilmittelwerbegesetz
Kommentar
Ulf Doepner, Ulrich Reese
Vorteile
– ausführlich und objektiv kommentiert
– mit Bezügen zum europäischen Recht
– wettbewerbsrechtliche Grundlagen des UWG
Zum Werk
Das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens dient zunächst dem Schutz der Endverbraucher, die aufgrund der beworbenen Waren und Leistungen, aber auch aufgrund der spezifischen psychischen Notlage und der mangelnden Sachkenntnis besonders schutzbedürftig sind.
Besondere gesundheitliche Risiken, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Kontraindikationen, aber auch Gewöhnungs-, Sucht- und Missbrauchsgefahren sowie die in der Regel fehlende Sachkenntnis im Hinblick auf die beworbenen Waren rechtfertigen verschiedene produkt-, werbeverhaltens- und anwendungsbezogene Verbote und Einschränkungen der Publikumswerbung.
Gewisse Werberestriktionen und inhaltliche Vorgaben sind auch gegenüber Fachkreisen normiert. Stets stehen die Grundsätze der Wahrheit, Klarheit, Objektivität und Sachlichkeit im Vordergrund.
Der Kommentar erläutert ausführlich und objektiv das HWG mit seinen Bezügen zum europäischen Recht sowie zu den wettbewerbsrechtlichen Grundlagen des UWG.
Zur Neuauflage
Seit der 2. Auflage 2003 haben sich zahlreiche Änderungen des HWG selbst ergeben, zuletzt durch das 4. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften vom 20.12.2016. Auch im UWG haben Begriffe wie zB das Verbraucherleitbild eine abschließende Klärung erfahren. Zu den modernen Vertriebsformen wird ausführlich Stellung genommen.
Zielgruppe
Arzneimittelhersteller, Apotheker, Verbände, Rechtsanwälte, Richter.