HOAI – Leistungsbilder von Anlagen der technischen Ausrüstung nach Teil IX bei der funktionalen Leistungsvergabe inklusive komplementärem Leistungsbild des Generalunternehmers
AHO Heft 11
Franz Hermann Depenbrock
Werden Planungsleistungen der Beratenden Ingenieure bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit dem Ziel frühzeitiger Vergabe zum Pauschalfestpreis (funktionale Leistungsvergabe) z.B. an einen Generalunternehmer auf diesen verlagert, indem auf die Trennung von Planung und Ausführung verzichtet und damit das bewährte „Vier-Augen-Prinzip“ aufgegeben wird, müssen aus der Sicht der Beratenden Ingenieure bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Das Heft, das in 2. Auflage erschienen ist, wendet sich außer an Auftragnehmer, die Hilfestellung bei der Wahl des Leistungsbildes benötigen, auch an Auftraggeber, die Leistungen an Generalunternehmer vergeben wollen. Ihnen sollen Hinweise gegeben werden, welche Voraussetzungen bei diesen Vergaben einzuhalten sind, und welche Planungsleistungen bei den verschiedenen Vergabearten von den Fachingenieuren übernommen bzw. den Fachingenieuren übertragen werden sollten, um ein technisch und wirtschaftlich optimales Bauwerk zu erhalten.
 
                     
                         
                         
                         
                         
                        