IDW, 70. Erg.-Lief. IDW Prüfungsstandards Juni 2019
Die 70. Ergänzungslieferung beinhaltet weitere sieben ISA DE Entwürfe: – Übergeordnete Ziele des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing (ISA E-DE 200)
– Vereinbarung der Auftragsbedingungen für Prüfungsaufträge (ISA E-DE 210)
– Prüfungsdokumentation (ISA E-DE 230)
– Berücksichtigung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften bei einer Abschlussprüfung (ISA E-DE 250)
– Überlegungen bei der Abschlussprüfung von Einheiten, die Dienstleistungen in Anspruch nehmen (ISA E-DE 402)
– Beurteilung der während der Abschlussprüfung identifizierten falschen Darstellungen (ISA E-DE 450)
– Vergleichsinformationen – Vergleichsangaben und Vergleichsabschlüsse (ISA E-DE 710)
Außerdem enhält die Lieferung den IDW EPS 475, der sich mit der Mitteilung von Mängeln im internen Kontrollsystem an die für die Überwachung Verantwortlichen und das Management befasst.Im Bereich der Energiewirtschaft gibt es fünf neue Prüfungshinweise: – IDW PH 9.970.10 zu Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung stromkostenintensiver Unternehmen auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2017 im Antragsjahr 2019,
– IDW PH 9.970.11 zu Besonderheiten der Prüfung nach § 75 Satz 1 EEG 2017 der zusammengefassten Endabrechnung eines Netzbetreibers für das Kalenderjahr 2018,
– IDW PH 9.970.12 zu Besonderheiten der Prüfung nach § 75 Satz 2 EEG 2017 und § 30 Abs. 1 Nr. 5 KWKG der Abrechnungen von Elektrizitätsversorgungsunternehmen, stromkostenintensiven Unternehmen, Letztverbrauchern und Eigenversorgern für das Kalenderjahr 2018,
– IDW PH 9.970.30 zum Besodnerheiten der Prüfung nach § 19 Abs. 2 Satz 15 Strom NEV i.V.m. § 30 Abs. 1 Nr. 7 KWKG 2016 der Jahresabrechnung über entgangene Netzentgelterlöse eines Netzbetreibers
– IDW PH 9.970.33 zu Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 9 KWKG der Abrechnungen eines Netzbetreibers für das Kalenderjahr 2018
Der Entwurf eines Neufassung des IDW dreht sich um die Anforderungen an Insolvenzpläne (IDW ES 2 n.F.).