IDW, 73. Erg.-Lief. IDW Verlautbarungen Februar 2020
73. Ergänzungslieferung Februar 2020
Die 73. Ergänzungslieferung beginnt mit Entwürfen von Neufassungen mehrerer IDW Prüfungsstandards. – IDW EPS 201 n.F. aktualisiert die Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung.
– Der Energiefachausschuss des IDW hat den IDW EPS 610 n.F. zur Prüfung nach § 6b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz verabschiedet, und
– IDW EPS 721 n.F. befasst sich mit der Prüfung der Marktkonformität nach § 16d Abs. 1 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag als Erweiterung der Abschlussprüfung.
Bei den Prüfungshinweisen ersetzen drei neue Fassungen die bisherigen Versionen: – IDW PH 9.400.13 hat den Vermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer Investmentaktiengesellschaft zum Gegenstand, und
– IDW PH 9.420.2 gibt Hilfen zum Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers über die Ermittlung des Arbeitsergebnisses und seine Verwendung gem. § 12 Werkstättenverordnung.
– Im IDW PH 9.970.35 findet der Leser Besonderheiten in der Prüfung nach der Strom NEV.
Bei der Rechnungslegung gibt es Ergänzungen in der IFRS-Modulverlautbarung IDW RS HFA 50, die neuen Entwürfe beziehen sich auf IFRS 1, IFRS 9 und IFRS 16. Pauschalwertberichtigungen sind das Thema des IDW RS BFA 7, präziser gesagt ist es die Risikovorsorge für bestimmte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten. Den Abschluss bildet IDW S 2, in dem Anforderungen an Insolvenzpläne konkretisiert werden.