IDW, 79. Erg.-Lief. IDW Verlautbarungen August 2021
79. Ergänzungslieferung August 2021
Mit dieser Ergänzungslieferung erhalten Sie den IDW PS 201 n.F., der die Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze darlegt, die entsprechend der Berufsauffassung zu beachten sind. Der Standard ist Teil der neuen vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA), die sich aus den ISA [DE] und den die Abschlussprüfung betreffenden IDW PS zusammensetzen.
Auch folgende Standards wurden an die Anforderungen der ISA [DE] angepasst:
– Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW EPS 270 n.F.) (04.2021)
– Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW EPS 400 n.F.) (04.2021)
– Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte im Bestätigungsvermerk (IDW EPS 401 n.F.) (04.2021)
– Modifizierungen des Prüfungsurteils im Bestätigungsvermerk (IDW EPS 405 n.F.) (04.2021)
– Hinweise im Bestätigungsvermerk (IDW EPS 406 n.F.) (04.2021)
– Grundsätze für die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen (IDW EPS 470 n.F.) (04.2021)
– Die Prüfung von Softwareprodukten (IDW EPS 880 n.F.) (03.2021)
– Die Prüfung des internen Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen (IDW PS 951 n.F.) (03.2021)
– Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) (03.2021)
Entwicklungen im Energiebereich erforderten neue bzw. aktualisierte Verlautbarungen. Dies gilt z.B. für IDW PS 610 n.F. (07.2021) und IDW PS 611 (06.2021) zur Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz, für die korrespondierende Stellungnahme zur Rechnungslegung sowie für mehrere Prüfungshinweise.
Bitte beachten Sie auch die Änderung bei der Bezeichnung von IDW Prüfungsstandards und IDW Prüfungshinweisen: Diese wird jetzt um die Angabe von Monat und Jahr der Verabschiedung der jeweils aktuellen Fassung ergänzt.