ift-Richtlinie MO-01/1 – Baukörperanschluss von Fenstern
Teil 1: Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen
ift Rosenheim GmbH
Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen
Die Anschlussausbildung zum Baukörper hat wesentlichen Einfluss auf die dauerhafte Gebrauchstauglichkeit eingebauter Fenster. Neben einer detaillierten Erfassung der baulichen Gegebenheiten und Festlegung der objektspezifischen Anforderungen sowie der Schaffung definierter Fugen und geeigneter Fugenflanken ist der Einsatz geeigneter Materialien unabdingbar.
Eine Bewertung der Leistungsfähigkeit und des Zusammenspiels dieser Materialien ist die Basis für eine dauerhaft gebrauchstaugliche Anschlussausbildung. Diese Bewertung kann anhand von Nachweisen durch Prüfung der relevanten Materialeigenschaften sowie durch langjährige Erfahrungen im praktischen Einsatz (bewährte Dichtsysteme) oder – bei neuen Anwendungen – durch einen Bauteilversuch erfolgen.
Insbesondere die Einführung neuer Dicht- und Abdichtungssysteme führt bei den Verarbeitern zur Verunsicherung bezüglich der Verwendbarkeit, da einheitliche Anforderungen und Prüfverfahren hierfür bislang nicht vorlagen. Mit dieser Richtlinie soll diese Lücke geschlossen werden.
Im vorliegenden Teil 1 dieser Richtlinie werden die Grundlagen zur Bewertung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen festgelegt. Teil 2 der Richtlinie (zur Zeit in Vorbereitung) befasst sich mit der Gebrauchstauglichkeit von Befestigungssystemen.
Teil 1 dieser Richtlinie richtet sich damit vornehmlich an die Hersteller von Dicht- und Abdichtungssystemen. Der Nachweis nach der Richtlinie soll dem Verarbeiter die erforderlichen Informationen für den fachgerechten Einsatz an die Hand geben.