Immaterielle Werte im internationalen Konzern im Kontext der wertschöpfungsorientierten Besteuerung
OECD-Verrechnungspreisleitlinien, Nexus-Ansatz und deutsches internationales Steuerrecht
Verena Drummer
Immateriellen Werten kommt in den Wertschöpfungsprozessen international tätiger Unternehmen eine immer größere Bedeutung zu. Deren Unkörperlichkeit führt im Bereich der Besteuerung jedoch zu erheblichen Problemen. So versuchten sich zahlreiche Staaten bis zuletzt einerseits mit Hilfe von Sonderregelungen für IP-Erträge im internationalen Steuerwettbewerb zu behaupten, während andererseits unilaterale Bestrebungen zur Vermeidung missbräuchlicher Gewinnverlagerungungen mittels IP – z. B. durch die Lizenzschranke des § 4j EStG – zu beobachten sind. Vor diesem Hintergrund werden die Alternativen der Organisation und Gestaltung von IP-Entstehung und -Verwertung im internationalen Kapitalgesellschaftskonzern aus dem Blickwinkel der aktuellen Rechtslage sowie in Anbetracht der diesbezüglichen Entwicklungen auf OECD-Ebene in Bezug auf den Nexus-Ansatz (BEPS Aktionspunkt 5) und die Verrechnungspreisleitlinien für immaterielle Werte (BEPS Aktionspunkt 8-10) untersucht und kritisch gewürdigt, wobei die betreffenden Regelungsbereiche sowohl an sich, wie auch in ihren Wechselwirkungen einer umfassenden Bewertung unterzogen werden. Ausgehend von der Darstellung vorhandener Problembereiche hinsichtlich der (geplanten) Regelungen und Maßnahmen zur Ausrichtung der Besteuerung von immateriellen Werten an der Wertschöpfung werden Lösungsvorschläge entwickelt, die zu systematisch konsistenten Ergebnissen führen. Dabei kommt die Autorin im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen:
– Die Ergebnisse des BEPS-Projekts führen zu signifikanten Änderungen hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen und Erträgen in Bezug auf Entstehung und Verwertung immaterieller Werte, die von der deutschen Finanzverwaltung (sukzessive) bereits angewendet werden.
– Der Nexus-Ansatz schränkt den Anwendungsbereich Output-seitiger Vorzugsregime erheblich ein und weist ungeklärte Überschneidungspunkte mit uni- und multilateralen Missbrauchsbekämpfungsvorschriften sowie anderweitigen FuE-Förderungen auf.
– Die Verrechnungspreisleitlinien für immaterielle Werte sowie der Nexus-Ansatz wirken in Anbetracht ihres Sinns und Zwecks überschießend. Aus ihrem Aufeinandertreffen im internationalen Kontext resultieren nicht wertschöpfungs- und fremdvergleichskonforme Ergebnisse.
– Die Verrechnungspreisleitlinien für immaterielle Werte sowie der Nexus-Ansatz wirken in Anbetracht ihres Sinns und Zwecks überschießend. Aus ihrem Aufeinandertreffen im internationalen Kontext resultieren nicht wertschöpfungs- und fremdvergleichskonforme Ergebnisse.