ImmoWertV 2021
Das ist neu bei der Immobilienbewertung
Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff
ImmoWertV 2021 – Das ist neu bei der Immobilienbewertung
Der Bundesrat hat der Neufassung der „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)“ zugestimmt. Diese tritt zum 1.1.2022 in Kraft.
Der Autor Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff gibt in diesem Fachbuch eine kompakte Vorstellung der neuen Wertermittlungsvorschriften der ImmoWertV 2021.
Im Mittelpunkt steht dabei die tägliche Praxis bei Sachverständigen der Immobilienbewertung sowie bei Gutachterausschüssen und ihren Geschäftsstellen.
Die Regelungen der ImmoWertV 2021 werden im Einzelnen vorgestellt und die Änderungen zur bisherigen ImmoWertV 2010 erläutert, indem sie synoptisch nebeneinander dargestellt werden.
Das Fachbuch behandelt u.a:
➤ die neuen einheitlichen Begriffe für die einzelnen Verfahrensschritte der Grundstücksbewertung
➤ die Folgen der nun geregelten Modellkonformität für alle Wertermittlungen
➤ der Unterschied zwischen einem oder mehreren Bodenrichtwerten und den objektspezifischen Bodenrichtwerten,
➤ die Einführung von Erbbaurechtskoeffizienten und -faktoren
➤ die neue Definition der wertrelevanten Geschossflächenzahl WGFZ
➤ die Anwendung des Verfahrens zur Verlängerung der Restnutzungsdauer bei Modernisierungen oder
➤ die Definition und Nutzung von Vergleichsfaktoren, die die Gutachterausschüsse zu ermitteln haben.
➤ und vieles mehr…