Industrie und Ärzteschaft von Braun,  Julian

Industrie und Ärzteschaft

Überlegung zur Korruptionssanktionierung nach straf- und berufrechtlichen Gesichtspunkten

Seit der sogenannten „Herzklappenaffäre“ im Mai 19941 wird in der Presse in nahezu regelmäßigen Abständen über Betrugs- und Korruptionsfälle im deutschen Gesundheitswesen berichtet und diskutiert. Eine zentrale Stellung nehmen dabei immer wieder Fälle ein, in denen die pharmazeutische Industrie gezielt um eine positive Einstellung der Ärzteschaft ihren Produkten gegenüber „wirbt“, indem sie den Ärzten in unlauterer Weise Vorteile und Zuwendungen entgegenbringt. So machten insbesondere Referenten von Pharmafirmen wie Ratiopharm und Novartis in der jüngeren Vergangenheit durch entsprechende Marketingstrategien in derart negativer Weise auf sich aufmerksam, dass die Illustrierte Stern die Thematik in großen Leitartikeln2 aufgriff. Auch die Süddeutsche Zeitung berichtete über missbräuchliches Zusammenwirken zwischen Ärzten und Pharmareferenten im Allgemeinen und korruptes Marketing von pharmazeutischen Außendienstmitarbeitern im Besonderen.3 Im Zusammenhang mit den hierdurch ausgelösten Diskussionen werden (Krankenhaus)Ärzte in der Öffentlichkeit oftmals inkriminiert, sich durch die Annahme von Geschenken, Urlaubsreisen, etc. persönlich – auf Kosten der Krankenkassen und Versicherten – bereichert zu haben. Demgegenüber sieht die strafrechtliche Wirklichkeit freilich genauso oft anders aus und die Vorwürfe lassen sich in den eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht aufrechterhalten. Seit der Aufdeckung der „Herzklappenaffäre“ hat sich im Bereich der strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung viel getan. So wurden nicht nur spezielle polizeiliche Ermittlungsgruppen, Sonderkommissionen, Schwerpunktabteilungen in den Staatsanwaltschaften speziell für Korruption im Gesundheitsbereich4 sowie übergreifende Institutionen5 gegründet. Auch der Gesetzgeber ist tätig geworden und hat am 13.08.1997 das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption6 (sog. „Antikorruptionsgesetz“ oder „Korruptionsbekämpfungsgesetz“) verabschiedet, das am 20.08.1997 in Kraft trat.
Gleichwohl wird in Deutschland die Zahl der Gelder, die durch Betrug und Korruption im Gesundheitswesen versickern, immer noch – z.T. sehr unterschiedlich – auf eine Milliarde Euro7 bzw. eine Höhe zwischen 6 und 20 Milliarden Euro8 geschätzt. Die Unsicherheit bezüglich der genauen Erfassung der Fälle und der Verlustsummen ist auf eine bestehende hohe Dunkelziffer9 zurückzuführen, ändert aber am grundsätzlichen Problem nichts. Allerdings ist Korruption zwischen Ärzten und Industrie kein spezifisches Problem des deutschen Gesundheitssektors. Gleichgelagerte Vorkommnisse existieren auch in unseren europäischen Nachbarländern. So nehmen seit längerem z.B. auch niederländische Behörden intensiv die Marketing-Praktiken der Pharmaindustrie unter die Lupe – mit dem Ziel, die mit Bestechung beziehungsweise Vorteilsannahme assoziierten Praktiken klar zu begrenzen.10

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