Insolvenzverfahren bei Massearmut und Masseunzulänglichkeit
Chancen der Betriebsfortführung. Optimierung der Verfahrensergebnisse. Haftungsrisiken
Susanne Riedemann, Stefan Smid
Bei Eintritt der Massearmut – der Massebedürftigkeit gem. § 207 InsO oder der Masseunzulänglichkeit nach den §§ 208 ff. InsO – hat die höchstrichterliche Rechtsprechung das Verfahren von einer Notabwicklung hin zu einer besonderen Form der Insolvenzverwaltung mit dem Ziel entwickelt, dem Insolvenzverwalter eine optimale Verwertung der Masse zu ermöglichen und dabei seine Haftungsrisiken zu verringern. Dabei stehen die Risiken im Vordergrund, die bei einer Fortführung des insolvenzschuldnerischen Betriebes auftreten. Besonderes Augenmerk wird auf die Möglichkeiten einer Verfahrensgestaltung durch Insolvenzpläne nach § 210a InsO gelegt.