Institutionen – Institutiones
Die Institutionen des Gaius
Gaius, Ulrich Manthe
Der römische Jurist Gaius verfasste um 161 n.Chr. ein Lehrbuch für Studenten der Rechtswissenschaften des ersten Studienjahres. Die vier Bücher seiner ›Institutiones‹ sind das einzige fast vollständig erhaltene Lehrbuch des römischen Zivilrechts aus der Antike.
Das Werk ist in einer einzigen Handschrift erhalten, die um 500 n.Chr. hergestellt wurde und nur sehr mühsam lesbar ist. Durch die Auffindung dieser Handschrift hat sich unsere Kenntnis des römischen Rechtes entscheidend erweitert. Der hier abgedruckte lateinische Text fußt auf der Auswertung der Abschriften des 19. Jahrhunderts und der modernen kritischen Textausgaben; jede unlesbare und daher vermutete oder ergänzte Buchstabe ist durch Kursivschrift kenntlich gemacht. Für größere Textpartien, die in der Handschrift nicht gelesen werden konnten, schlägt der Herausgeber mögliche Ergänzungen vor.
Lateinische Fachausdrücke werden, wo es möglich ist, in der Sprache des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches wiedergegeben. Eine ausführliche Einleitung informiert über Gaius und sein Werk; Erläuterungen und ein Register helfen dem Leser, sich in den „Institutionen“ zurechtzufinden.