Integrationsconsulting bei Unternehmenszusammenschlüssen unter Berücksichtigung des psychologischen Vertrages
Ekkehard Hermsdorf
Im Verlauf der Unternehmenszugehörigkeit bildet sich ein psychologischer Vertrag heraus, dessen Inhalte über den juristischen Arbeitsvertrag hinausgehen. Ersterer besteht aus wechselseitigen Erwartungen zwischen Unternehmen und Mitarbeiter. Diese Erwartungen können durch die zahlreichen Veränderungen, die ein Unternehmenszusammenschluss auslöst, beeinflusst werden. Aufgrund der verhaltensbestimmenden Kraft des psychologischen Vertrages ist zu erwarten, dass seine Schwächung dysfunktionale Auswirkungen auf den Integrationserfolg hat, während seine Stärkung dem Integrationserfolg zuträglich ist.
Das Integrationsconsulting ist deshalb gefordert, den Integrationsprozess so zu gestalten, dass Einfluss auf den psychologischen Vertrag der Beteiligten genommen wird. In der wissenschaftlichen Literatur waren jedoch keine Arbeiten auffindbar, die die Wechselwirkungen zwischen Unternehmenszusammenschluss und psychologischem Vertrag untersuchen und darauf aufbauend ein Konzept im Rahmen des Integrationsconsultings herleiten. Ziel dieser Arbeit ist es deshalb, diese Forschungslücke anhand von theoretischen Betrachtungen sowie Mitarbeiter- und Expertenbefragungen zu schließen.