Internationalisierung der Rechnungslegung und deren Auswirkungen auf Handels- und Steuerbilanz nicht auf den geregelten Kapitalmarkt ausgerichteter Unternehmen.
Ute Siebler
Angesichts der teils verpflichtenden, teils optionalen Anwendung der IFRS im Konzernabschluss wird zum Teil für eine Ausweitung der sog. „kapitalmarktorientierten“ Rechnungslegung auf die Jahresabschlüsse nicht börsennotierter Unternehmen plädiert. Dabei werden die Belange von nicht auf den geregelten Kapitalmarkt ausgerichteten Unternehmen und deren Rechnungslegungsadressaten häufig nicht oder lediglich am Rande betrachtet. Vor diesem Hintergrund entwickelt Ute Siebler Empfehlungen für den deutschen Gesetzgeber hinsichtlich der zukünftigen Regulierung und Ausgestaltung des Jahresabschlusses sowie der derzeit daran anknüpfenden Anspruchs- und Steuerbemessungszwecke mit Blick auf nicht auf den geregelten Kapitalmarkt ausgerichtete Unternehmen. Der Fokus liegt dabei v.a. auf der Betrachtung mittelständischer Unternehmen.
Die Arbeit basiert auf einer deduktiv-normativen Vorgehensweise unter Rückgriff auf das Instrumentarium der Neuen Institutionenökonomie. Unterstützend werden Ergebnisse empirischer Studien sowie vergleichende Analysen mit dem Ausland hinzugezogen. Als zentrales Ergebnis auf der Ebene der Informationsfunktion resümiert Ute Siebler, dass sich die oftmals behauptete Überlegenheit einer Rechnungslegung nach IFRS im Vergleich zum HGB nicht eindeutig belegen lässt. Die Autorin setzt sich auch mit dem Entwurf des IASB bezüglich IFRS „for Small and Medium-Sized Entities“ auseinander. Bei der Untersuchung der Anspruchsbemessungszwecke werden u.a. die Optionen von Insolvenztests und Ausschüttungssperren näher betrachtet. Die Analyse der Steuerbemessungsfunktion erfolgt unter der Prämisse, dass an einer Gewinnermittlung im Sinne der klassischen Reinvermögenszugangstheorie festgehalten wird. Nach einer eingehenden Nutzen- und Kostenbetrachtung empfiehlt die Autorin, eine verpflichtende Anwendung der IFRS für alle betrachteten Unternehmen zugunsten eines Wahlrechts für informatorische Zwecke abzulehnen und an einer Anspruchsbemessung basierend auf Kapitalerhaltung und Jahresabschlussrecht festzuhalten. Zugleich plädiert sie für eine Fortentwicklung der Vorschriften des HGB.