J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz… / §§ 535-556g
(Mietrecht 1 - Allgemeine Vorschriften; Wohnraummiete)
Markus Artz, Jost Emmerich, Volker Emmerich, Christian Rolfs
Die Neubearbeitung 2021 der §§ 535-556g setzt u.a. Schwerpunkte auf: die Auswirkungen der Corona-Krise, die Mietpreisbremse und die Möglichkeiten des Vermieters zur Mieterhöhung. den neuen § 554 BGB: Bauliche Maßnahmen des Mieters zur Barrierereduzierung, E-Mobilität und zum Einbruchsschutz aktuell: Modernisierungsmaßnahmen und Betriebskosten- und Nebenkostenrecht