Kellerbuch
Kellerbuch nach dem österreichischen Weingesetz für Produzenten/Kleinerzeuger mit einer Jahreserzeugung von unter 100.000 Liter Wein.
Nach dem österreichischen Weingesetz haben alle erzeuger bzw. Inverkehrbringer von Weinbauerzeugnissen vollständige und systematisch geordnete Aufzeichnung (Ein- und Ausgangsbücher) zu führen, hierbei hilft Ihnen dieser Ringbuch.
Kleinerzeuger haben ein Kellerbuch zu führen, das drei Teile umfasst:
Teil 1: Basisdaten
Teil 2: Belegsammlung
Teil 3: Maßnahmenblatt