Kindeswohlgefährdung, Jugendstrafverfahren und die Zusammenarbeit der Institutionen
Dieter Dölling
Das vorliegende Heft enthält die Referate, die auf der Jahrestagung 2012 der DVJJ-Landesgruppe Baden-Württemberg am 2. März 2012 in der Katholischen Hochschule Freiburg gehalten wurden. Die Tagung hatte das Thema „Kindeswohlgefährdung, Jugendstrafverfahren und Zusammenarbeit der Institutionen“. Es ging bei der Tagung insbesondere darum, inwieweit Jugendstraftaten als Indiz für eine Kindeswohlgefährdung angesehen werden können und welche Konsequenzen dies gegebenenfalls für den Umgang mit Jugenddelinquenz hat. Die Tagung wurde von 149 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht. Die Zusammensetzung der Teilnehmerstruktur ergibt sich aus der Übersicht auf Seite 6. Der Katholischen Hochschule Freiburg danke ich für die gute Kooperation bei der Organisation der Tagung.
Auf der Tagung wurden vier Referate gehalten. Stefanie Götte vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, Heidelberg, referierte über „Blitzlichter aus dem Bundeskinderschutzgesetz“. Das Referat von Prof. Dr. Dr. Hauke Brettel, zum Zeitpunkt des Vortrags Privatdozent an der Universität Mainz und jetzt Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Marburg, befasste sich mit „Straftaten als Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung“. Über „Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Justiz“ trug Oberstaatsanwalt a.D. Klaus Breymann aus Magdeburg vor. Susanne Linz von der Universität Gießen stellte die Häuser des Jugendrechts in Frankfurt a. M./Höchst und in Wiesbaden vor. Die Landesgruppe hofft, mit der Tagung und der Veröffentlichung der Referate einen Beitrag zur Zusammenarbeit zwischen Jugendstrafrechtspflege und Jugendhilfe zu leisten.