Kölner Kommentar zum Umwandlungsgesetz
Barbara Dauner-Lieb, Stefan Simon
Einen Schwerpunkt der gesellschaftsrechtlichen Beratung bildet die Umstrukturierung von Unternehmen, die sich nach dem Umwandlungsgesetz richtet. Umstrukturierungsmaßnahmen erfolgen häufig zur Anpassung der Unternehmensstruktur an geänderte Gesellschaftsverhältnisse und andere Bedingungen sowie zur Optimierung steuer- und haftungsrechtlicher Gestaltungen. Nach dem Umwandlungsrecht sind nahezu alle Rechtsträger umwandlungsfähig und es ergeben sich zahlreiche Umwandlungsmöglichkeiten in Form der Spaltung, der Verschmelzung, der Vermögensübertragung oder durch Formwechsel. Der Anwendungsbereich des Umwandlungsrechts erstreckt sich nicht nur auf die Kapitalgesellschaften, insbesondere die GmbH und der AG, sondern steht auch anderen Rechtsträgern offen, etwa der KG, der OHG, der KGaA, Genossenschaften, Vereinen und Stiftungen.
Kundennutzen:
Die wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Kommentierung bietet auf dem gewohnt hohen Niveau der Kölner Kommentare zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht die erforderlichen Erläuterungen zur Vorbereitung und Durchführung von Umstrukturierungsmaßnahmen in Unternehmen.
Die Kommentierung berücksichtigt bereits die jüngsten Rechtsentwicklungen, u.a.:
• die Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten, die zwischenzeitlich durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vom 19.4.2007 (BGBl. I 2007, S. 542) und das Gesetz zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten vom 21.12.2006 (BGBl. I 2006, S. 3332) in nationales Recht umgesetzt wurde,
• das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I 2008, S. 2026)
• das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)