Kommentar zur UVgO
Hans-Peter Kulartz, Norbert Portz, Hans-Joachim Prieß, Hendrik Röwekamp
Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist im Januar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und wird im Laufe des Jahres in Kraft treten. Sie ersetzt die bisherige VOL/A, 1. Abschnitt. Die gesamte öffentliche Hand muss die meisten Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen dann gemäß der UVgO abwickeln, ebenso müssen die Auftragnehmer mit dem neuen Regelwerk vertraut sein.
In der UVgO werden u.a. neu geregelt:
• Vergabe von freiberuflichen Leistungen und Planungswettbewerben
• Kommunikation durch elektronische Datenübermittlung
• Verfahrensarten
• umfangreiche Regelungen zur Eignungsprüfung
• neue Regelungen zu Zuschlag und Zuschlagskriterien
• Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen
• Regelungen zu Auftragsänderungen