Kommunalwahlrecht in Rheinland-Pfalz
Franz Lehmler
Nach § 29 Abs. 1 der Gemeindeordnung, § 22 Abs. 1 der Landkreisordnung und § 5 Abs. 1 der Bezirksordnung werden die Mitglieder der kommunalen Vertretungsorgane in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die mit der Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen befassten Personen benötigen für ihre Aufgabe umfangreiche Kenntnisse wahlrechtlicher Vorschriften. Das vorliegende E-Book „Kommunalwahlrecht in Rheinland-Pfalz“ ist daher insbesondere für die Praxis geschrieben. Er soll den Gemeinden und Landkreisen eine wesentliche Arbeitshilfe und den Parteien und Wählergruppen ein zuverlässiger Ratgeber sein.