Kompendium der Einzelhandelsimmobilie
Ein Praxis- und Rechtshandbuch
Thomas Elsner, Thomas Lüttgau, Joachim Stumpf
Das Handbuch beleuchtet die Aspekte der Entwicklung von Handelsimmobilien aus zwei Blickwinkeln: Der des Marktes ist Gegenstand der Kapitel 2 bis 5. Hier werden zunächst Rahmenbedingungen und Trends im Handel und ihre Implikationen auf Standorte, Betriebsformen und Konzepte untersucht. Dieser Themenbereich ist erweitert um die Methoden der Standort- und Marktanalyse als Grundlage für Standortentscheidungen und Nutzungskonzepte sowie die zukünftigen Anforderungen an das Property-Management. Die Marktanalytik wird in einem eigenen weiteren Kapitel ergänzt durch die bei Einzelhandelsentwicklungen häufigen Gutachtenthemen: Einzelhandels- und Verkehrsgutachten.
Der zweite Blickwinkel betrifft rechtliche Fragestellungen. In den Kapiteln 6 bis 9 werden die wesentlichen Schritte im Planungs- und Genehmigungsprozess sowie kooperative Handlungsformen mit den Kommunen bei der Entwicklung von Handelsimmobilien dargestellt. Es folgen Hinweise zum Umgang mit den besonders kostenträchtigen kommunalen Abgaben. Die Kapitel 10 bis 12 befassen sich mit Fragen der Vertragsgestaltung bei neuen Objekten und bei der Restrukturierung von Bestandsobjekten. Hier werden alle wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit Immobilienkaufverträgen, Mietverträgen sowie Bau- und Planerverträgen umfassend beleuchtet.
Für die 2. Auflage wurden sämtliche Kapitel überarbeitet und aktualisiert. In der Marktanalyse wurden die Auswirkungen des Online-Handels auf Städte, Regionen, Standorte, Mietpreisentwicklung und auf einzelne Assetklassen innerhalb der Handelsimmobilie untersucht und die zukünftige Bedeutung der Gastronomie beleuchtet. Die Kapitel zum öffentlichen Baurecht wurden in Hinblick auf die BauGB-Novelle 2017 und aktuelle Rechtsprechung zum Einzelhandel aktualisiert. Außerdem wurden die aktuellen landesplanerischen Regelungen berücksichtigt. Die Kapitel zur Vertragsgestaltung wurden an die Entwicklungen in der Rechtsprechung und die am 1.1.2018 in Kraft getretene Reform des Bauvertragsrechts angepasst.