Kongruenzprinzip und Rechnungslegung von Sachanlagen nach IFRS
Michael Hüning
Gemäß dem Kongruenzprinzip hat die Summe aller Periodenerfolge dem Totalerfolg einer Unternehmung zu entsprechen. Man könnte meinen, dass dieses Rechnungslegungsprinzip selbstverständlich ist und keine besondere Beachtung verdient, doch zeigt die vorliegende Arbeit Gegenteiliges. Weitgehend abstrahiert von geltenden Regelungen wird in der Arbeit zunächst eine bilanztheoretische Einordnung des Kongruenzprinzips vorgenommen. Inhalt, Begriff und Formen der Kongruenz werden nebst den Voraussetzungen und Folgen einer kongruenten Rechnungslegung erörtert. Weiterhin wird sowohl auf die Bedeutung der Kongruenz für Steuerungs- und Kontrollzwecke als auch auf Kongruenzgrenzen sowie Kongruenzverletzungen eingegangen. Es wird diskutiert, inwieweit das Kongruenzprinzip im Hinblick auf die Funktionen externer Rechnungsabschlüsse zweckmäßig ist.
In den IFRS ist das Kongruenzprinzip nicht als Rechnungslegungsgrundsatz festgeschrieben. Dies geht einher mit der Tatsache, dass die IFRS zumindest zurzeit kein schlüssiges Gewinnkonzept und keine übergreifende Systematik aufweisen, in welchen Fällen sich bestimmte direkt ins Eigenkapital gebuchte Beträge zu einem späteren Zeitpunkt auf die herkömmliche Periodenerfolgsrechnung auszuwirken haben. Vor diesem Hintergrund befasst sich die Arbeit mit der Bedeutung des Kongruenzprinzips für die Rechnungslegung von Sachanlagen nach IFRS. Zentral sind dabei die Regelungen von IAS 16, nach denen eine Fair-Value-Bewertung von Sachanlagen zu Verstößen gegen das Kongruenzprinzip führen kann. Ausführlich werden verschiedene Möglichkeiten der Behandlung einer Neubewertungsrücklage in Verbindung mit planmäßigen Abschreibungen auf das betreffende Sachanlagevermögen aus Sicht des Kongruenzprinzips analysiert. Es werden bemerkenswerte Effekte aufgezeigt, die zum Teil in Konflikt stehen mit dem erklärten Informationsziel der IFRS sowie ihrer umstrittenen Eignung für die Bemessung von Ausschüttungen.