Kooperative Aspekte von Gemeinschaftsunternehmen im Europäischen Kartellrecht
Tilman Kuhn
Von den rund 2000 Zusammenschlüssen, die zwischen 1998 und 2004 bei der Europäischen Kommission angemeldet worden sind, entfielen 42% auf die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen oder die Übernahme der gemeinsamen Kontrolle über ein Unternehmen. Bekanntlich prüft die Generaldirektion Wettbewerb seit 1997 Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmen in einem einheitlichen, von der Fusionskontrollverordnung geregelten Verfahren die strukturellen, konzentrativen Wirkungen, aber auch die koordinierenden, kooperativen Effekte auf Gründerunternehmen, Teilfunktionsgemeinschaftunternehmen unterliegen hingegen allein der Verhaltenskontrolle des Art. 81 des EG-Vertrages.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den kooperativen Aspekten der Gemeinschaftsunternehmen, geht dabei von der Kommissionspraxis aus, die analysiert wird, und versucht die zugrunde liegenden Strukturen aufzudecken. Daraus ergeben sich wiederum Hinweise auf die weitere Kartellrechtsanwendung. Der Autor bezeichnet das Kartellrecht als „Praktikerrechtsgebiet“ und richtet seine Arbeit sehr stark daran aus.