Krankenhausentlassung: Heil- und Hilfsmittelversorgung
Worauf bei der Anschlussversorgung zu achten ist
Monika Rimbach-Schurig
Umfassendes Versorgungsmanagement
Seit 1. Oktober 2017 gilt das neue standardisierte Entlassmanagement, um Versorgungslücken nach einer stationären Behandlung zu schließen.
Der Ratgeber Krankenhausentlassung: Heil- und Hilfsmittelversorgung gibt einen schnellen Überblick über die aktuellen Regelungen zum Rahmenvertrag Entlassmanagement, insbesondere welche Leistungen vom Krankenhausarzt verschrieben werden dürfen:
Wer ist an der Entlassplanung und nahtlosen Anschlussversorgung beteiligt?
Welche Maßnahmen können verordnet werden?
Was ist bei der Arzneimittel-, Hilfs- bzw. Heilmittelverordnung zu beachten?
Welche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist auszustellen?
Welche Regeln zur Datenweiterleitung sind einzuhalten?
Welche organisatorischen Aspekte sind beim Entlassmanagement zu berücksichtigen?
Schnelle Hilfe für Projektleiter Entlassmanagement in Kliniken und Reha-Einrichtungen, Case-Manager, Mitarbeiter im Sozialdienst, Qualitäts- und Risikomanager, Mitarbeiter im Belegungsmanagement sowie der Betriebsleitung und für die Krankenhausärzte selbst.