Kriminalisierung psychisch Kranker durch Transinstitutionalisierung
Eine kritische Studie zur Ersatzfreiheitsstrafe.Ist die Penrose-Hypothese noch aktuell?
Sebastian Schildbach
Das Deutsche Strafrecht kennt nur zwei Hauptstrafen: Geldstrafe und Freiheitsstrafe. An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Ersatzfreiheitsstrafe (EFS). Bagatelldelikte wie Schwarzfahren führen dazu, dass pro Jahr ca. 50.000 Personen für eine Kurzfreiheitsstrafe inhaftiert werden. Dies bedeutet eine erhebliche Belastung für das Individuum, den Justizvollzug und den Steuerzahler. Statt Resozialisierung kommt es zur weiteren Entsozialisierung und Transinstitutionalisierung. EFS-Häftlinge sind zum größten Teil sozial und wirtschaftlich benachteiligt und weisen eine hohe Prävalenz psychischer Störungen auf. Widerspricht es aber nicht einer modernen Gesellschaft, Menschen wegen Armut, psychischer Krankheit und Randständigkeit zu inhaftieren? Während andere noch überlegen, wie man Schwarzfahrer heute korrekt nennen sollte, zeigt der Autor schon Wege zur Haftvermeidung auf, die individuelles Leid reduzieren und dem bundesdeutschen Steuerzahler jährlich 200 Millionen Euro ersparen können.