Ländliche Rechtsquellen aus dem Kurmainzer Rheingau
Peter Jeschke
Weistümer, Dorfordnungen und verwandte Quellen geben Einblick in die Entwicklung und Struktur der Gemeinden des kurmainzischen Rheingau vom 14. bis zum Ende des 17. Jahrhunderts. Der Rheingau war als einzige weitgehend geschlossene Region seit dem Hochmittelalter in der Hand des Mainzer Erzbischofs. Diese Sonderstellung sowie der vor allem auf der Sonderkultur des Weinbaus basierende große Reichtum waren Hintergrund für die Herausbildung einer besonderen „Rheingauer Freiheit“, die u.a. in einer einheitlichen, kommunal organisierten Landgemeinde sowie der Freiheit der Bewohner von der Leibherrschaft bestand.Charakteristisch war außerdem die Verwaltung der Allmende im Zusammenwirken von Adel und bäuerlichen Gemeinden in den sogenannten Haingerichten.