Lauterkeitsgrenzen bei Verkaufsförderungsmaßnahmen
Marie-Christine Teworte-Vey
Die vorliegende Arbeit ist im Wintersemester 2010/2011 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln als Dissertation angenommen worden. Rechtsprechung und Literatur sind bis Oktober 2010 berücksichtigt.
Verkaufsförderungsmaßnahmen sind seit der Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung im Sommer 2001 auch in Deutschland ein allgegenwärtiges Marketinginstrument. Unternehmen aller Branchen haben von den neuen Freiheiten intensiv Gebrauch gemacht. Vielerortsstellen sie den Verbrauchern im Rahmen von Preisnachlässen, Sammelaktionen, Zugaben oder Gewinnspielen besondere Vorteile in Aussicht, um so ihren Absatz zu fördern.
Auch nach der Liberalisierung setzt jedoch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb den Verkaufsförderungsmaßnahmen weiterhin Grenzen. Wo genau diese verlaufen, ist in Rechtsprechung und Schrifttum bislang nicht abschließend geklärt. Unsicherheit besteht insbesondere darüber, welche Informationen ein Unternehmer im Zusammenhang mit der Werbung und Durchführung einer Verkaufsförderungsmaßnahme liefern muss – ist er beispielsweise verpflichtet, über den Anfangs- und Endzeitpunkt der Maßnahme vorab ausdrücklich zu informieren? Hat die Wahl des Werbemediums Einfluss auf den Umfang der Informationspflichten? Diskutiert wird auch, ob unter bestimmten Umständen die Gefahr besteht, dass eine Verkaufsförderungsmaßnahme den Kunden unangemessen unsachlich beeinflusst. Die Frage nach den verbleibenden Lauterkeitsgrenzen von Verkaufsförderungsmaßnahmen ist von erheblicher praktischer Bedeutung, da sich die Werbepraxis auf diesem Gebiet äußerst dynamisch entwickelt und die Werbetreibenden mit ständig neuen Aktionen die Aufmerksamkeit der Kunden zu erwecken suchen.
In der vorliegenden Arbeit stelle ich den Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur umfassend dar und unterziehe diesen einer kritischen Würdigung. Das Ziel der Arbeit liegt darin, allgemeine Leitlinien für eine zeitgemäße und interessengerechte lauterkeitsrechtliche Beurteilung von Verkaufsförderungsmaßnahmen zu präsentieren. Damit soll die Arbeit nicht nur einen Beitrag zur lebhaften Diskussion im Schrifttum liefern, sondern vor allem auch dem Praktiker Kriterien zur Beurteilung einzelner Verkaufsförderungsmaßnahmen an die Hand geben. Besonders freuen würde ich mich, wenn auch die Gerichte die gelieferten Argumente künftig bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen.