Leasingverträge als verdeckter Eigenkapitalersatz
Andreas Göritz
32a Abs. 3 GmbHG erfaßt Finanzierungsformen, die kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen gleichgestellt sind. Ob und inwieweit darunter auch Leasingverträge fallen, ist Gegenstand dieser Untersuchung. Herausgearbeitet werden Kriterien zur Bestimmung der Gesellschafterleistungen, die innerhalb der Gestaltungsmöglichkeiten von Leasingverträgen kapitalersetzenden Charakter tragen. Dabei wird ausführlich dargestellt, wieweit eine Verstrickung kapitalersetzender Leasingverhältnisse reicht, welche bilanziellen Auswirkungen sich ergeben und welche insolvenzrechtlichen Lösungen zur Rechtsfolgenfrage verwendet werden können.