Leistungsunabhängige Nebenpflichten zum Schutz des Integritätsinteresses im deutschen und französischen Recht
Eine rechtsvergleichende Betrachtung ausgehend von den Rücksichtspflichten des § 241 Abs. 2 BGB
Julia Faenger
Leistungsunabhängige Nebenpflichten zum Schutz des Integritätsinteresses wurden durch Einführung des § 241 Abs. 2 BGB erstmals gesetzlich normiert. Die Entscheidung, wie diese Schutzpflichten dogmatisch herzuleiten sind, hat der Gesetzgeber der Klärung durch die Wissenschaft überlassen. Die Arbeit vergleicht die Schutzpflichten mit ihrem Pendant der « obligations de sécurité » im französischen Recht. Dabei zeigt sich, dass die Schutzpflichten der besonderen Beziehung zwischen den Beteiligten eines Schuldverhältnisses Rechnung tragen. Es handelt sich um schuldrechtliche Pflichten gesetzlichen Ursprungs, die mit den das Schuldverhältnis begründenden Handlungen entstehen. Sie teilen die Rechtsnatur der zu Grunde liegenden schuldrechtlichen Verbindung.