Leitfaden für die Abschlussprüfung Teil 1 (inkl. Musterprüfung) – Gießereimechaniker /-in (0690)
Die PAL veröffentlicht für den neu geordneten Gießereimechaniker/-in einen Leitfaden für die Abschlussprüfung Teil 1. Darin werden die Vorgaben aus der Verordnung vom 2. Juli 2015 erläutert und veranschaulicht. Außerdem enthält der Leitfaden eine vollständige praktische Musterprüfung mit schriftlichen Aufgabenstellungen.
Die Modernisierung des Ausbildungsberufs Gießereimechaniker/-in war erforderlich, um den veränderten Anforderungen der Berufspraxis Rechnung zu tragen. Zum 1. August 2015 wurde die Ausbildungsordnung der Gießereimechaniker/-in in Kraft gesetzt. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Die PAL wird für
die Abschlussprüfung Teil 1 ab Frühjahr 2017 und
die Abschlussprüfung Teil 2 ab Sommer 2018
Prüfungen anbieten.
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Die Abschlussprüfung Teil 1 soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahrs durchgeführt werden, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung.
Die Gießereimechaniker/-innen erlernen im ersten Ausbildungsjahr Inhalte aus der Metallgrundbildung. In Folge werden dann schwerpunktübergreifende Inhalte vermittelt.
Mit einem Zeitanteil von einem Ausbildungshalbjahr erfolgt die Spezialisierung in sechs Schwerpunkte:
Handformguss
Maschinenformguss
Druck- und Kokillenguss
Feinguss
Schmelzbetrieb oder
Kernherstellung.
Die Ausbildungsinhalte müssen handlungsbezogen und am betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozess orientiert vermittelt werden.