Leitfaden für die Abschlussprüfung Teil 1 (inkl. Musterprüfung) – Gießereimechaniker/-in
Am 27. Mai 2009 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung in dem industriellen und handwerklichen Beruf Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin in Kraft.
Für die Abschlussprüfung Teil 1 wird für die Fachrichtungen
– Gießerei,
– Karosserie und Produktion
– Anschauung
eine gemeinsame Prüfung erstellt.
Die Unternehmen und Handwerksbetriebe haben die Möglichkeit, zwischen den drei Fachrichtungen auszuwählen. Die Entscheidung für die geeignete Fachrichtung trifft jedes Unternehmen nach seinen speziellen Bedürfnissen. Durch die Flexibilisierung in der neuen Ausbildungsverordnung und den Rahmenlehrplänen ist es möglich, auch betriebsspezifische Ausbildungsziele und -inhalte in die Ausbildung und in den Berufsschulunterricht zu integrieren.
Die Zeitrahmenmethode und das Lernfeldkonzept unterstützen dabei die Zusammenarbeit der Ausbildungsbetriebe mit den Berufsschulen, um den/die Auszubildene(n) so zu einem/einer handlungs- und prozesskompetenten Facharbeiter/-in ausbilden zu können.
Die PAL erstellt in Zusammenarbeit mit Arbeitskreisen, paritätisch besetzten Fachausschüssen und Sachverständigen des Handwerks die Abschlussprüfungen Teil 1 und Teil 2. Die Ergebnisse der Abschlussprüfung Teil 1 und der Abschlussprüfung Teil 2 bilden das Gesamtergebnis.