Leitfaden für die Abschlussprüfung Teil 1 inkl. schriftlicher und praktischer Musterprüfung – Werkstoffprüfer/-in (0510)
Am 25. Juni 2013 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt dreieinhalb Jahre. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, zwischen den vier Fachrichtungen auszuwählen:
– Metalltechnik
– Kunststofftechnik
– Wärmebehandlungstechnik
– Systemtechnik.
Die Entscheidung für die geeignete Fachrichtung trifft jedes Unternehmen nach seinen speziellen Bedürfnissen.
Die Abschlussprüfung Teil 1 bezieht sich auf die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate und ist für alle Fachrichtungen identisch.
Der Leitfaden der PAL für die Abschlussprüfung Teil 1 enthält allgemeine Informationen zu den Inhalten der Verordnung vom 25. Juni 2013, vom zuständigen PAL-Fachausschuss erarbeitete Gliederungen und Übersichten sowie einen vollständigen schriftlichen und praktischen Musteraufgabensatz.
Die regulären Prüfungsunterlagen zur Abschlussprüfung Teil 1 werden von der PAL erstmalig für die Prüfung im Frühjahr 2015 angeboten.