Leitfaden für die Abschlussprüfung Teil 2/ Gesellenprüfung – Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin (0773)
Am 27. Mai 2009 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung in dem industriellen und handwerklichen Beruf Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin in Kraft.
Für die Abschlussprüfung Teil 2/Gesellenprüfung wird für die Fachrichtungen
– Gießerei
– Karosserie und Produktion
– Anschauung
jeweils eine Prüfung erstellt.
Die Unternehmen und Handwerksbetriebe haben die Möglichkeit, zwischen den drei Fachrichtungen auszuwählen. Die Entscheidung für die geeignete Fachrichtung trifft jedes Unternehmen, bzw. jeder Handwerksbetrieb nach seinen speziellen Bedürfnissen. Durch die Flexibilisierung in der neuen Ausbildungsverordnung und den Rahmenlehrplänen ist es möglich, auch betriebsspezifische Ausbildungsziele und- inhalte in die Ausbildung und in den Berufsschuluntericht zu integrieren.
Die Zeitrahmenmethode und das Lernfeldkonzept unterstützen dabei die Zusammenarbeit der Ausbildungs- und Handwerksbetriebe mit den Berufsschulen, um den/die Auszubildende(n) so zu einem/einer handlungs- und prozesskompetenten Facharbeiter/- in ausbilden zu können.
Die vorliegende Musterprüfung ist ein Beispiel für eine Abschlussprüfung Teil 2/Gesellenprüfung. Sie soll zur Orientierung der Ausbilder/-innen, Auszubildenden und der Prüfungsausschüsse dienen. Die Ergebnisse der Abschlussprüfung Teil 1 und der Abschlussprüfung Teil 2/Gesellenprüfung bilden das Gesamtergebnis.