Liebhaberei im betrieblichen Bereich
Praxisleitfaden zur Ertragsbesteuerung
Gerhard Hiller
Neben der umfangreichen Aktualisierung wurden die Erläuterungen um neue Fälle aus dem Wirtschaftsalltag und um konkrete Lebensumstände bereichert, die der steuerrechtlichen Bewertung zugeführt werden mussten.
Beispielsweise hat der BFH weiter verdeutlicht, dass alle Einkunftsarten des EStG vom Gedanken der Leistungserbringung und der Absicht des Steuerpflichtigen zur Gewinn- und Einkünfteerzielung geleitet sein müssen. Dementsprechend kann Liebhaberei im Zusammenhang mit allen Einkunftsarten vorkommen. So hat der VI. Senat des BFH neuerdings sogar bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit i.S. des § 19 EStG eine Einkunftserzielungsabsicht des Arbeitnehmers vorausgesetzt, wobei er bei Bemessung des Totalüberschusses das einzelne Dienstverhältnis einschließlich der daraus künftig fließenden Versorgungs- und Hinterbliebenenbezüge einbezogen hat. Der VIII. Senat hat hinsichtlich der Einkünfte aus Kapitalvermögen den Ausschluss von positiven Einkünften wegen Liebhaberei für Zinsen aus einer erzwungenen Kapitalüberlassung abgelehnt. Und bekanntlich besteht schon bisher eine umfangreiche Judikatur und ein reichhaltiges Schrifttum zur Liebhaberei im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung , die nicht grundstücksbezogen, sondern für jede einzelne Immobilie eines Gesamtgrundstücks gesondert zu beurteilen ist. – Der Autor beschränkt sich auch in der Neuauflage auf die Gewinnabsichten von Unternehmern und Mitunternehmern im betrieblichen Bereich.