Liebhaberei im Steuerrecht
Katja Gragert, Falco Hänsch, Steffen Heyd, Martin Hilbertz, Bernd Langenkämper, Daniel Martz, Roland Ronig, Gerwin Schlegel, Michael Seifert, Jens LL.M. Wessels, Hannes Zieglmaier
Übt ein Steuerpflichtiger eine Tätigkeit aus ohne die Absicht, dadurch Einkünfte zu erzielen, so gilt dies als Liebhaberei. Dieser so schön klingende Begriff hat leider teilweise unschöne steuerliche Folgen. So können Betriebsausgaben nicht abgezogen werden, negative Einkünfte nicht mit anderen positiven verrechnet werden und auch ein Vorsteuerabzug ist ggf. nicht zulässig. Doch wann genau es an der Erzielungsabsicht fehlt, ist nicht eindeutig definiert und beschäftigt regelmäßig die Finanzgerichte.
Mit dieser einzigartigen Sammlung von Beiträgen und Arbeitshilfen sind Sie in den wichtigsten Fragen zur Liebhaberei schnell bestens orientiert. Ohne aufwändige Recherche stehen Ihnen alle wesentlichen Informationen zum Thema zur Verfügung. Vom allgemeinen Überblick über Grundlagenbeiträge bis hin zu aktuellen Praxisfällen. Arbeitshilfen und Mandanten-Merkblätter rund um Themen wie Photovoltaikanlagen und die Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung sind als Online-Zusatzinhalte verfügbar und unterstützen Sie im konkreten Beratungsfall.
Inhaltsverzeichnis:
A. Liebhaberei im Überblick.
B. Liebhaberei bei Gewinneinkünften.
C. Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung.
D. Fotovoltaik-Anlage.
E. Vermietung von Ferienwohnungen.
F. Online-Zusatznutzen I. Berechnungsprogramme.
– Rendite bei Photovoltaikanlagen.
– Einkünfteerzielungsabsicht Vermietung und Verpachtung.
II. Checkliste und Übersichten.
– Liebhaberei bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken.
III. Formulare/Vordrucke/Muster.
– Formulare Einkommensteuer 2021.
– Unternehmensgründung oder Tätigkeitsbeginn (u. a. AnlPV Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Inbetriebnahme ab 1.4.2012).
IV. Mandanten-Information und Mandanten-Merkblatt.
– Mandanten-Information – Sonderausgabe zu Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken im Steuerrecht.
– Mandanten-Merkblatt: Photovoltaikanlage.