Lohn- & Sozialdumping Bekämpfungsgesetz
Stefanie Gruber, Christian Rendl, Sebastian Wotruba
Am 1.1.2015 ist die Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz in Kraft getreten, die zahlreiche maßgebliche Änderungen mit sich bringt, wie
• Ausweitung der behördlichen Lohnkontrolle: Einbeziehung aller Entgeltbestandteile (Sonderzahlungen, Gefahren- oder Nachtarbeitszuschläge, Überstundenzuschläge)
• Fehlende Lohnunterlagen: gleiches Strafniveau wie bei Unterentlohnung
• Neuregelung der Verjährung im Fall des Lohndumpings (Verfolgungs- und Strafbarkeitsverjährung)
• Information der Arbeitnehmer über einen ihr Arbeitsverhältnis betreffenden Strafbescheid betreffend Lohndumping
• Vorläufige Sicherheit, „Nachschärfung“ bei der Sicherheitsleistung und Zahlungsstopp
• Arbeitszeitaufzeichnungen: Änderungen bei Ruhepausen und fixer Arbeitszeiteinteilung sowie für Teleheimarbeit, uvm
Um den Vorgaben des Gesetzes zu entsprechen sollte JEDES Unternehmen überprüfen, ob alle Dienstnehmer kollektivvertraglich richtig eingestuft sind und das Mindestentgelt nicht unterschritten wird.
Die bewährte Broschüre stellt top aktuell und übersichtlich die Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes zusammengefasst dar, beschreibt die Ziele des Gesetzgebers sowie die Zusammenarbeit der Behörden und erläutert, welche Strafen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping drohen.