Marktsegmentierung durch vertragliche Vertriebssysteme
Die Errichtung von Handelshindernissen auf privatautonomer Basis
Wolfgang Hübschle
Zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen keine Handelshindernisse bestehen, alle im Verkehr befindlichen Waren sind frei zirkulationsfähig. Dem Abbau staatlicher Schranken – wie Zöllen oder unterschiedlichen technischen Normen – laufen aus der Kooperation zwischen Händler und Hersteller resultierende Handelschranken diametral zuwider. Der Verfasser untersucht die Motive, die Händler wie Hersteller nach Möglichkeiten suchen lassen, ihr Vertragsrayon gegen Intrabrand-Konkurrenz abzuriegeln. Welche Gestaltungsspielräume ihnen dazu nach den integrationsfördernden Vorschriften des EG-Vertrags, den Freihandels- und Wettbewerbsvorschriften und dem deutschen Kartellrecht verbleiben, ist der Schwerpunkt des zweiten und dritten Teils der Arbeit.