Matching Principle
Rechnungstheoretische Fundierung und Verankerung im Systemgefüge der IFRS
Ingo H Müller
Das Prinzip der periodenübergreifenden Verknüpfung von positiven und negativen Erfolgskomponenten wird in der Rechnungslegung als matching principle bezeichnet. Es bildet den Kern jeder periodischen Vermögens- und Erfolgsermittlung, die über eine bloße Zahlungsstromrechnung hinausgehen soll. Das matching principle ist aber nicht nur Erfolgsermittlungs- und Vermögensermittlungs-, sondern auch qualitatives Informationsvermittlungsprinzip.
Wegen seiner Regelungsunschärfe ist Inhalt und Einfluss des matching principle auf die konkrete Ausformung von Rechnungslegungssystemen umstritten. Deshalb hat sich vorliegende Arbeit das Ziel gesetzt, zu untersuchen, ob dem matching principle eine die Rechnungslegung gestaltprägende Wirkung zukommt, und ob diese Wirkung zu Recht oder Unrecht besteht. Dazu wird, aufbauend auf einer Klärung der rechnungstheoretischen Grundlagen des matching principle, exemplarisch sein Wirkungsbereich im IFRS-Rechnungslegungssystem analysiert.
Es wird abgeleitet, dass die Verknüpfungsfunktion des matching principle durch drei Folgeprinzipien (Nettoprinzip, Korrespondenzprinzip und Verteilungsprinzip) ausgefüllt wird. In einer bilanzorientierten Rechnungslegung muss das matching principle durch Bilanzierungsprinzipien, d. h. Aufwandsübertragungs- und Aufwandsantizipationsprinzipien verwirklicht werden. In diesem Zusammenhang kann für das IFRS-System festgestellt werden, dass die Ansatzkriteren für Vermögenswerte und Schulden mit dem matching principle vereinbar sind und seine Wirkungsreichweite bei periodenübergreifenden Verknüpfungen nicht grundsätzlich beschränken. Auch erweist sich die inhaltliche Verwirklichung des matching principle im Rechnungslegungssystem als unentbehrlich, um die Entscheidungsnützlichkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten. Ferner wird gezeigt, dass das matching principle unter Unsicherheit ein partiell offenes Zurechnungsprinzip ist, dass um Regeln zur Unsicherheitshandhabung ergänzt werden muss.