Mehr Beschäftigung durch Neues Arbeitsrecht
Klaus Adomeit
Die Frage nach dem richtigen Weg zu mehr Beschäftigung steht seit geraumer Zeit im Zentrum der politischen Diskussionen in Deutschland. Auf der Suche nach geeigneten Mitteln zur Beschäftigungssicherung und –förderung ist auch das Arbeitsrecht in den Blickpunkt gerückt: Trägt es in seiner gegenwärtigen Verfassung eher zur Verhinderung oder eher zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei? In welche Richtung müsste eine beschäftigungsfreundliche Gestaltung des Arbeitsrechts gehen?
Klaus Adomeit, Professor für Rechtsphilosophie und Arbeitsrecht an der FU Berlin und langjähriger kritischer Begleiter des deutschen Arbeitsrechts, legt in der neuesten Publikation der Walter-Raymond-Stiftung Überlegungen zu einer zeitgemäßen Ausrichtung des Arbeitsrechts vor. Dazu betrachtet er den Weg, den die Arbeitsrechtsgesetzgebung vom Beschäftigungsförderungsgesetz aus dem Jahr 1985 an über das Schröder/Blair-Papier von 1999 bis zur „Agenda 2010“ genommen hat.
Aus seinen Beobachtungen leitet er konkrete Vorschläge für ein ‚Neues Arbeitsrecht’ ab. Adomeit zeigt, dass dieses ‚Neue Arbeitsrecht’ nicht länger allein auf den Arbeitnehmerschutz abzielen darf, sondern auch und besonders der Beschäftigung kein Hindernis in den Weg stellen darf.