Merkblatt DWA-M 1003 Anforderung an die Qualifikation von Personal an Talsperren und anderen großen Stauanlagen (Entwurf)
Das Ziel des Stauanlagenbetreibers ist es, sich hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen an das Personal und der Organisation handlungs- und rechtssicher aufzustellen. Dieses Merkblatt stellt eine entsprechende Orientierungshilfe dar. Bezugnehmend auf DWA-M 1002 werden die dort getroffenen Aussagen insbesondere hinsichtlich des technischen Fachpersonals konkretisiert.
Anforderungsprofile, die die erforderliche Qualifikation des Personals für die einzelnen stauanlagenspezifischen Aufgaben aufzeigen, dienen dazu als Grundlage. Der an Stauanlagen erforderliche Qualifikations- und Handlungsrahmen für das einzusetzende Personal ergibt sich durch die jeweiligen Aufgaben- und Tätigkeitsfelder. Diese sind an Stauanlagen vielfältig, u.a. abhängig von Art, Nutzung und Größe der Stauanlage. Die im Regelwerk geforderte Qualifizierung des Stauanlagenpersonals wird als „Fachkunde Stauanlagen“ bezeichnet und inhaltlich konkretisiert. Es werden Hinweise gegeben auf die erforderliche Berufsausbildung und die Zusatzqualifikation als Mindestanforderung für den Einsatz im Stauanlagenbereich. Außerdem enthält dieses Merkblatt einen Rahmenplan über die erforderlichen Inhalte zum Erwerb der Zusatzqualifikation „Fachkunde Stauanlagen“ und gibt somit die Basis der zu vermittelnden Kompetenzen vor.