Mitgliedstaatliche Grenzen der Gestaltung von Versicherungsprodukten im Europäischen Binnenmarkt für Versicherungen
Monir Taik
Grenzüberschreitende Versicherungsgeschäfte innerhalb der EU nehmen stetig an Bedeutung zu. Die unterschiedlichen einzelstaatlichen Vertragsregelungen machen es den Versicherern jedoch schwer, ein Produkt über die nationalen Grenzen hinaus zu vertreiben, da die im Herkunftsmitgliedstaat verwendeten Vertragsbedingungen oft nicht den gesetzlichen Vorgaben des Aufnahmemitgliedstaates entsprechen.
Die vorliegende Arbeit nimmt sich dieser Problematik an. Zunächst wird ermittelt, inwiefern zwingendes einzelstaatliches Recht das grenzüberschreitende Versicherungsgeschäft zwischen den Mitgliedstaaten hemmt. Anschließend werden die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht überprüft und die Konturen der Gemeinschaftsgrenzen verdeutlicht. Dabei liegt der Fokus auf den Versicherungsmärkten in Deutschland, Frankreich und Großbritannien, welche zusammen über 50 % des Prämienvolumens in der Gemeinschaft ausmachen.
In Einzelnen werden untersucht:
– Vorgaben zur gezielten Regulierung der Prämie (bei der Naturkatastrophenversicherung sowie zwingenden Bonus-Malus-Systemen)
– Zwingende Risikoeinschlüsse (bei Terror-, Naturkatastrophen- und Technologiekatastrophenrisiken)
– Der Ausschluss der Leistungsfreiheit bei einem Fehlverhalten des Versicherungsnehmers (bei einer Obliegenheitsverletzung und der Herbeiführung des Versicherungsfalls)
– Mindestrückkaufswerte in der Kapitallebensversicherung
Die Untersuchung leistet einen Beitrag zur Ausgestaltung eines europäischen Versicherungsvertragsrechts, welches gerade im Entstehen ist, und bringt Erkenntnisse für die Auslegung und künftige Entwicklung des deutschen Versicherungsvertragsrechts. Sie ist sowohl für an der Vertragsgestaltung interessierte Praktiker als auch für Forschung und Lehre von Interesse.