Möglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen der Nutzung von Drohnen durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Maximilian Beck
Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (unmanned aerial systems- UAS), im Volksmund Drohnen genannt, gewinnen in vielen Wirtschaftszweigen und Anwendungsfällen zunehmend an Relevanz. Annähernd täglich liest man in Zeitungen und im Internet von innovativen Einsatzmöglichkeiten. Doch nicht nur für wirtschaftliche Belange können UAS eingesetzt werden: Insbesondere für Behörden sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ergeben sich viele Anwendungsmöglichkeiten. Im Rahmen des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes können UAS aus der Luft bspw. die Einsatzkräfte mit Lagebildern unterstützen.
Zur einfacheren und effizienteren Wahrnehmung der Aufgaben wurden in der 2017 eingeführten Drohnen-Verordnung Sonderrechte für BOS eingeräumt- bis dahin war der Betrieb von UAS durch BOS an eine luftverkehrsrechtliche Erlaubnis gebunden. Dennoch ist es auch BOS nicht möglich, die ganze Bandbreite der technisch-möglichen Innovationen zu nutzen, da die Sonderrechte durch andere luftverkehrs-, öffentlich- und privatrechtliche Gesetze und Verordnungen beschränkt werden. Die Befreiungstatbestände des Paragraphen 21a Abs. 2 sowie 21b Abs. 1 Satz 1 LuftVO beziehen sich lediglich auf die selbigen Paragraphen und nicht weitergehend; eine Behörde oder eine Organisation mit Sicherheitsaufgaben scheint doch nicht so frei agieren zu können, wie durch den Verordnungsgeber vermutlich intendiert.
Es handelt sich bei diesem Buch um einen Leitfaden für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, der auch einen Ausblick auf künftige supranationale Regelungen für den Betrieb von UAS gibt. Dieser Leitfaden analysiert einerseits den Umfang der Sonderrechte und bietet andererseits BOS mehr Rechtssicherheit bei der Nutzung von UAS. Zudem wird aufgezeigt, welches Potential der Einsatz von UAS im Katastrophenschutz leisten kann.