Nachträgliche Rechtswahl im internationalen Schuldvertragsrecht
Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtspraxis in England, Frankreich, Dänemark und Deutschland
Michael Bo Jaspers
Nachträgliche und bedingte Rechtswahl führen zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Berücksichtigung von dem unter ursprünglichem Vertragsstatut erworbenen Rechten. Nicht zuletzt aus diesem Grunde war und ist die nachträgliche/ bedingte Rechtswahl umstritten. Die Abhandlung untersucht die in Artikel 3 Absatz 2 EVÜ zugelassene nachträgliche Rechtswahl und ihre Folgen unter be- sonderer Berücksichtigung der Rechtspraxis in England, Frankreich, Dänemark und Deutschland. Die Anwendung des Artikels 3 Absatz 2 EVÜ wird durch verschiedene nationale Verfahrenseigenheiten erschwert bzw. unmöglich gemacht. Ein weiterer Teil der Abhandlung widmet sich daher den Auswirkungen des fakultativen Kollisionsrechts und der englischen auf die einheitliche und effektive Anwendung von Artikel 3 Absatz 2 EVÜ.