Neue IPRG-Bestimmungen zum Trust
Thomas M Mayer
Seit dem 1. Juli 2007 gilt in der Schweiz das Haager Trust-Übereinkommen. Gleichentags ist auch ein neues Kapitel im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht in Kraft getreten, welches auf dieses Übereinkommen Bezug nimmt. Mit diesen beiden Regelungen hat die Schweiz erstmals eine Kodifizierung ihres internationalen Privatrechts zum Trust erhalten. Dieses, in verschiedenen Punkten vom bisherigen (ungeschriebenen) Recht abweichende, Regime wird nun im vorliegenden Beitrag aus der Sicht des damals zuständigen Projektleiters im Bundesamt für Justiz erl‰utert. Inhalt Die Darstellung baut auf der bundesrätlichen Botschaft auf. Der Autor führt deren Aussagen zum neuen Recht in einer Kommentierung der einzelnen Artikel zusammen und vertieft sowie ergänzt sie gleichzeitig. Er setzt sich dabei mit der bereits vorhandenen Literatur auseinander und nimmt Stellung zu verschiedenen kontroversen Fragen wie der Ausschaltung von Art 5 des Übereinkommens und der Pflichtteilsanfechtung. Diskutiert werden zudem Fragen, die in der Botschaft bloss angeschnitten oder gar nicht behandelt werden, wie etwa die Abgrenzung des Trustrechts zu anderen Sachgebieten, das Verhältnis zu Regelungskomplexen wie dem Kollektivanlagengesetz, dem Handelsregisterrecht und dem Emissionsrecht oder die Frage der Sonderanknüpfungen. Etliche der angeschnittenen Fragen sind bis jetzt noch nie diskutiert worden, wie z.B. die praktisch bedeutsame Frage des Verhältnisses zum Kollektivanlagengesetz und zum Emissionsrecht.