Neue Renten- und Pensionsbesteuerung
Das Alterseinkünftegesetz. Absetzmöglichkeiten. Strafverfolgung vermeiden. Erstattungsansprüche sichern
Kathrin Arrocha, Sigrid Beyer, Tibet Neusel
Weitere 1,3 Millionen werden zur Kasse gebeten
Hundertausende Rentner und Pensionäre erhalten in den nächsten Wochen und Monaten Briefe vom Finanzamt. Sie werden aufgefordert, ihr Einkommen offen zu legen.
Mit in Kraft treten des Alterseinkünftegesetz zum 1. 1. 2005 wurde ein gravierender Systemwechsel in der Besteuerung der Renten sowie in der steuerlichen Behandlung der Altersvorsorgeaufwendungen vollzogen. Umfangreiche Kontrollmaßnahmen, wie bei-spielsweise die Rentenbezugsmitteilungen der Versicherungsträger an die Finanzämter, wurden eingeführt. Bedingt durch die neuen Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung werden sich nicht wenige Rentner wegen steuerlicher „Versäumnisse“ (der letzten Jahre) unangenehmen Nachfragen bis hin zur Strafverfolgung ausgesetzt sehen. Anderseits gibt es viele Rentner, die aufgrund dieser „Versäumnisse“ dem Staat Geld geschenkt haben, welches es – soweit es möglich ist – zurückzufordern gilt.
Bisher mussten ca. 2 Millionen Rentner Steuer zahlen, nach Schätzung des Bundesfinanzministeriums werden ab 2005 weitere 1,3 Millionen zur Kasse gebeten. In Folge der jährlich steigenden Rentenbesteuerung wird sich diese Zahl in Zukunft weiter erhöhen. Der Informations- und Beratungsbedarf ist aufgrund dieser Neuregelungen sehr groß.
– Alterseinkünftegesetz bringt gravierenden Systemwechsel
– Umfangreiche Kontrollmaßnahmen, z. B. Rentenbezugsmitteilung der
– Versicherungsträger an die Finanzämter
– Der Ratgeber hilft: Anleitung zum Ausfüllen der Anlage R, Informationen über Absetzmöglichkeiten
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