Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung
mit zugeordneten Bestimmungen des Bundeswaldgesetzes. Kommentar
Günter Henning, Wilhelm Keding, Klaus Thomas
Das im Jahr 2002 grundlegend novellierte NWaldLG – zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.5.2019 – wird von dem Kommentar fachkundig und zuverlässig behandelt und anschaulich und leicht verständlich dargestellt.
Die einschlägige Rechtsprechung wird in der Kommentierung berücksichtigt. Wesentliche Inhaltselemente sind die Betonung nachhaltiger Bewirtschaftung, Beschränkung des Kahlschlags, Regelung der Vorbild-Pflichten des Landeswaldes, Präzisierung der Pflichten für Kommunal-, Stiftungs- und Genossenschaftswald, Betreuung des Körperschafts-, Genossenschafts- und Privatwaldes sowie die Einbeziehung der erholungswirksamen Nutzung des Waldes und der übrigen freien Landschaft. Der im Gesetz formulierte weitgehende Ausschluss der Waldbesitzenden und sonstigen Grundbesitzenden von der Haftung für Schäden Dritter, die sich aus dem allgemeinen Betretensrecht ergeben, trägt zum Rechtsfrieden bei. Das Waldrecht berücksichtigt darüber hinaus die zeitgemäßen Entwicklungen des Waldbaus, der Umweltpolitik sowie des Umwelt- und Raumordnungsrechts. Die enthaltenen Texte wurden auf den aktuellen Stand gebracht.
Der bewährte und kompetente Arbeits- und Orientierungshilfe eignet sich für sämtliche Forst- und Jagdbehörden, die gesamte Kommunalverwaltung, alle Waldbesitzer und Jagdgenossenschaften, Förster und Jäger, Anwälte und Gerichte sowie den Lehr- und Ausbildungsbereich.
Ministerialrat a.D. Wilhelm Keding, vormals Referatsleiter im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Regierungsoberamtsrat Günter Henning, im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit dem Feld- und Forstordnungsrecht befasst, sowie Assessor Dr. jur. Klaus Thomas, zuständig für Rechtsangelegenheiten und Projektleiter für Flurbereinigung im Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, bringen ihre profunde Sachkenntnis und weit reichenden Praxiserfahrungen in die Kommentierung ein.