NIS-Gesetz in der Praxis
Schutzmaßnahmen für Anbieter digitaler und Betreiber wesentlicher Dienste sowie Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung
Karin Neußl-Wallinger, Thomas Pfeiffer
Treffen Sie Maßnahmen gegen Hackerangriffe und vermeiden Sie drohende Verwaltungsstrafen bei Sicherheitsvorfällen!
Das neue Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG) sieht vor, dass Betreiber wesentlicher Dienste aus den Sektoren Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasserversorgung und digitale Infrastruktur sowie Anbieter digitaler Dienste und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung Schutzmaßnahmen vor Cyberangriffen zu treffen haben.
„NIS-Gesetz in der Praxis“ bietet einen strukturierten Überblick zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und erläutert die wesentlichen Standards und Empfehlungen zur Netz- und Informationssystemsicherheit.
Erfahren Sie aus erster Hand, welche Sicherheitsvorkehrungen sowie technische und organisatorische Maßnahmen gegen Cyberangriffe getroffen werden müssen und welche Meldepflichten zu beachten sind. Diese kompakte QuickInfo hilft Ihnen, die neuen Anforderungen des NIS-Gesetzes erfolgreich umzusetzen – sorgen Sie rechtzeitig vor!