Obliegenheit und Pflicht im Bürgerlichen Recht
Olaf Henß
Seit dem grundlegenden Werk von Reimer Schmidt aus dem Jahre 1953 steht die Frage nach dem Pflichtcharakter der Obliegenheiten im Raum. Den bisherigen Lösungsversuchen fehlt eine ausreichende methodische Grundlegung. Auf der Basis der methodischen Konzeption von Jan Schapp wird eine neue Lösung erarbeitet. Danach erscheint es nicht sinnvoll, die Obliegenheiten als Pflichten zu bezeichnen. Sie können statt dessen als den vertragszielbezogenen Nebenpflichten komplementäre Bestandteile des Schuldverhältnisses i.w.S. betrachtet werden.