Öffentliches Wirtschaftsrecht
Sven Müller-Grune, Horst Peters
Das öffentliche Wirtschaftsrecht umfasst sämtliche öffentlich-rechtlichen Normen, die die Intervention staatlicher Stellen in die Privatwirtschaft und deren Überwachung sowie das Wirtschaftsverwaltungsrecht im Einzelnen regeln. Wirtschaftliche bzw. unternehmerische Tätigkeit wird in vielfacher Hinsicht davon betroffen, man denke nur an Genehmigungs- und Auftragsvergabeverfahren sowie Fragen öffentlicher Subventionierung oder Sanktionierung im Rahmen des Wirtschaftsstrafrechts. Dieses häufig unterschätzte Themengebiet gehört daher auch ins Zentrum der Bachelor-Ausbildung, auf deren Bedürfnisse es durch seine prägnante, praxisorientierte und systematisch gegliederte Konzeption zugeschnitten ist.