Öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit und zivilrechtliche Haftung für Altlasten
Eine vergleichende Untersuchung von öffentlichem und zivilem Recht unter besonderer Berücksichtigung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Umwelthaftungsgesetzes
Karsten Fehn
Altlasten – wer hat noch nichts darüber gehört oder gelesen, wer weiß nicht, daß sie oftmals gefährlich sind und ihre Beseitigung kostspielig ist. Aber was sind eigentlich «Altlasten»? Welchen rechtlichen Risiken ist der Betroffene ausgesetzt? Welche Rechte hat er? Mit diesen Fragen setzt sich die Arbeit auseinander und betrachtet zunächst den Umgang mit Altlasten im öffentlichen Recht. Dabei werden zuerst die einschlägigen besonderen Ordnungsrechte untersucht, insbesondere das Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserrecht. Gesteigertes Augenmerk wird hier auf das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz gerichtet, das dem vormaligen Abfallbeseitigungsgesetz synoptisch gegenübergestellt wird. Sodann wird die Relevanz des allgemeinen Ordnungsrechts aufgezeigt. Die Untersuchung der zivilrechtlichen Haftung für Altlasten gliedert sich in drei Fallgruppen: Ansprüche des Staates gegen den Bürger, Ansprüche des Bürgers gegen den Staat und schließlich Ansprüche unter Privatrechtssubjekten. Hier befaßt sich die Arbeit mit der ganzen Bandbreite zivilrechtlicher Ansprüche. Es werden kaufvertragliche Ansprüche z.B. des Erwerbers eines altlastenbelasteten oder -verdächtigen Grundstücks erörtert. Ferner werden mit besonderem Blick auf das Umwelthaftungsgesetz als erstem zivilrechtlichen Gesetz mit Umweltbezug Ansprüche aus Gefährdungshaftung geprüft. Den Abschluß bildet die Auseinandersetzung mit nachbarrechtlichen Ansprüchen sowie mit Ansprüchen aus Verschuldenshaftung. In einem letzten Teil schließlich werden öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit und zivilrechtliche Haftung für Altlasten miteinander verglichen.