Outsourcing
Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Matthias Müller, Susanne G Müller
Outsourcing – beispielsweise die Fremdvergabe bisher intern erbrachter Dienstleistungen – bedeutet für die betroffenen Beschäftigten oftmals eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bis hin zum Arbeitsplatzverlust. Dennoch zeigt sich bei der Auswertung von 62 Betriebsvereinbarungen zum Outsourcing, dass Interessenvertretungen bereit sind, solche Maßnahmen unter bestimmten Bedingungen mit zu tragen. Dabei nehmen Betriebs- und Personalräte in zunehmendem Maße Einfluss auf die Entscheidung, ob und wie eine Fremdvergabe erfolgt.
Nahezu die Hälfte der Vereinbarungen besteht hauptsächlich aus Verfahrensvorschriften, die im Falle eines beabsichtigten Outsourcing greifen. Geregelt werden die formalen und inhaltlichen Grundsätze für Information und Beratung zwischen Arbeitgeber und Betriebs- und Personalräten.
Das „Herz“ der Vereinbarungen stellen die Kriterien dar, die bei der Entscheidungsfindung geprüft werden müssen. In fast allen Regelungen wird ein Wirtschaftlichkeitsvergleich festgeschrieben, berücksichtigt werden aber auch qualitative Faktoren.